Geschichte der Parkanlage
Ausgehend von der günstigen Lage zu seinen anderen
Gütern in der Alt-Ebene, dem reizvolle Standort und
Gebirgsklima, legte Baron Samuel von Brukenthal in dem kleinen
Ort Freck/ Avrig um 1760 mit dem Bau eines ebenerdigen Wohnhauses
samt Wirtschaftsgebäuden und Garten den Grundstein
für seine Sommerresidenz, die als Höhepunkt seines
baulichen Schaffens angesehen werden kann.
Aufgrund eines Pachtverhältnisses zwischen ihm und
dem Freiherrn von Buccow (1)
oblag letzterem ab 1761 die Nutzung und Weiterentwicklung
des Anwesens. Freiherr von Buccow ließ den Umbau des
Wohnhauses zu einem barocken Schlösschen mit benachbarten
Wirtschaftshof vornehmen.
Der Erwerb weiterer Grundstücke ermöglichte die
Vergrößerung des Gartens, so dass die Anlage
eines terrassierten Ziergartens in barocker Manier (= Italienischer/
Französischer Garten) möglich war. Gleichzeitig
wurde ein Fasanengarten angelegt. 1764 verstarb Freiherrn
von Buccow unerwartet ohne ein Testament zu hinterlassen.
Bauten und Gärten waren noch nicht fertig gestellt.
Es folgte ein mehrjähriges Gerichtsverfahren zur Klärung
der Rechtslage, um den Erben Buccows ihren Anteil zu sichern.
Nachdem der Streit beigelegt worden war, konnten ab 1768
die Arbeiten wieder aufgenommen werden.
Brukenthal, der sich aus geschäftlichen Gründen
längere Zeit in Siebenbürgen aufhielt, setzte
von nun an all seine Schaffenskraft daran, das zu vollenden,
was begonnen war. Um 1770 konnte der Schlossbau, bestehend
aus einem zweigeschossigen Hauptgebäude und zwei ebenerdigen
Flügelgebäuden, fertig gestellt werden.
Das Schlösschen beherbergte eine große Anzahl
an Wohn-, Haushalts- und Wirtschaftsräumen, Gästezimmern
sowie eine bereits damals schon umfangreiche Galerie, bestehend
aus 212 Bildern und 129 Kupferstichen.
Neben den herrschaftlichen Bauten waren zwei Wirtschaftshöfe
mit Gebäuden vorhanden. Für Brukenthal, der in
Freck durch die Erweiterungen Buccows eine große Gartenanlage
und eine entwickelte Landwirtschaft vorgefunden hatte, wurde
der Außenbesitz "zum Ausgangspunkt eines sich
weiter und weiter ausdehnenden wirtschaftlichen Betriebs
und zur Pflegestätte reicher Gartenbaukunst."
(2)
Seiner Amtszeit in Wien zufolge war er mit den kaiserlichen
Parkanlagen und mit den aktuellen Moden der Gartenkunst
vertraut. Die Anlagen von Schönbrunn und Laxenburg
galten als Vorbild für die Gestaltung der Frecker Gärten.
Stets sorgte Brukenthal für das höchste Maß
an Qualität. Speziell aus Wien ließ er sich Sämereien,
Knollen, Obst- und Ziergehölze anliefern.
Seine große Sammelleidenschaft offenbarte sich in
der großen Vielfalt seiner in Freck/ Avrig kultivierten
Pflanzen, unter denen sich auch viele exotische Stauden
und Bäumen befanden. "Das Verzeichnis der Stauden
und Sträucher aber liest sich wie das eines botanischen
Gartens." (3)
Für die Fortführung der Arbeiten in Freck beauftragte
Brukenthal eigenhändig einen Gärtner aus Wien,
ließ in bestehenden Parkteilen Umgestaltungen vornehmen
und auf neu erworbenen Grundstücken weitere Gärten
anlegen.
Zu dem Italienischen/ Französischen Garten kamen um
1770 der Holländische Garten/ Küchengarten und
um 1775 der Englische Garten hinzu. Die bereits um 1765
vorhandene Orangerie wurde durch Treibhäuser ergänzt.
Außerdem errichtete man Staffagen - eine Eremitage
(4)
, eine Gloriette (5)
und eine künstliche Ruine (6).
Als Samuel von Brukenthal 1803 verstarb, hinterließ
er ein Testament, nach welchem seine Bauten, Gärten
und Sammlungen erhalten und sein kulturelles Erbe gepflegt
werden sollen.
Nachdem die erbrechtliche Linie der Familie Brukenthal
erlosch, kam die Sommerresidenz in die Hände verschiedener
Eigentümer.
Schließlich erwarb 1908 das Hermannstädter evangelische
Presbyterium, vertreten durch die Brukenthal - Stiftung,
und der Hygienische Verein des Hermannstädter Komitats
das Anwesen, richtete zunächst ein Erholungsheim und
später eine Wasserkuranstalt nach dem Vorbild des Pfarrers
Kneipp (Wörishofen) ein.
1999 erhielt die deutsche Minderheit das zuvor verstaatlichte
Anwesen zurück. Die Brukenthalstiftung bemüht
sich seitdem Brukenthals Erbe im Sinne seines Testamentes
zu bewahren und zu entwickeln.
Anmerkung
Die Aussagen im Text entsprechen dem momentanen Stand der
Archivforschung.
Verfasserin: Dipl. Ing. Cornelia Feyer, Landschaftsarchitektin
Sibiu
Cand. Ing. Dunja Richter
Juni 2004
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